OVG Niedersachsen, Beschluss vom 01.07.2025, Az. 4 LA 111/22
Agrarprivileg – wenn die landwirtschaftliche Bodennutzung mit dem Artenschutz kollidiert Die landwirtschaftliche Bodennutzung unterliegt im deutschen Recht einem besonderen Schutz, doch sie ist kein Freifahrtschein