Rechtsanwaltskanzlei Schäfer
Wir schlagen für Sie eine Schneise in den Rechtsdschungel

Die Inhaberin der Rechtsanwaltskanzlei Schäfer, Rechtsanwältin Annette Schäfer, ist Fachanwältin für Agrarrecht. Zusätzlich hat sie im Jahr 2023 erfolgreich an dem Fachanwaltslehrgang zum Erwerb des Titels der Fachanwältin für Verwaltungsrecht teilgenommen. Sie ist bereits wiederholt zum Mitglied des Fachanwaltsausschusses für Agrarrecht der Rechtsanwaltskammer Sachsen, zuletzt seit dem 14.04.2021, bestellt worden.
Unsere Kanzlei mit Sitz in Brand-Erbisdorf bei Freiberg/Sachsen, bearbeitet als eine der wenigen Rechtsanwaltskanzleien in Deutschland spezialisiert Rechtsprobleme, die sich im Zusammenhang mit der täglichen Arbeit der Landwirtschaftsbetriebe und allgemein mit der Verwaltung von Grundeigentum ergeben. Durch unsere regionale Verbundenheit und Spezialisierung, kommen unsere Mandantinnen und Mandanten vorwiegend aus den Bundesländern Sachsen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt aber auch aus Nordrhein-Westfalen und Bayern.
In unserer täglichen Arbeit mit den Landwirtschaftsbetrieben sowie Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern, haben wir uns in den letzten mehr als 20 Jahren, ein umfassendes Fachwissen darüber aufgebaut, wie Ihre besondere Problemlage zu verstehen ist, und wie wir diese in einer Zusammenarbeit lösen können. Zu unseren Spezialgebieten zählt seit vielen Jahren auch der Rechtsbereich rund um Erneuerbare Energien. Durch die besonderen Anforderungen und die stetigen Weiterentwicklungen in diesem Bereich, haben wir uns für unsere Mandanten in einer Vielzahl an Verfahren eingesetzt und damit ein umfassendes Fachwissen aufgebaut. Jedes Verfahren ist anders, daher melden Sie sich gern bei uns und wir finden für Sie die passende individuelle Lösung.
Die Inhaberin der Rechtsanwaltskanzlei Schäfer, Rechtsanwältin Annette Schäfer, ist Fachanwältin für Agrarrecht. Zusätzlich hat sie im Jahr 2023 erfolgreich an dem Fachanwaltslehrgang zum Erwerb des Titels der Fachanwältin für Verwaltungsrecht teilgenommen. Sie ist bereits wiederholt zum Mitglied des Fachanwaltsausschusses für Agrarrecht der Rechtsanwaltskammer Sachsen, zuletzt seit dem 14.04.2021, bestellt worden.
Unsere Kanzlei mit Sitz in Brand-Erbisdorf bei Freiberg/Sachsen, bearbeitet als eine der wenigen Rechtsanwaltskanzleien in Deutschland spezialisiert Rechtsprobleme, die sich im Zusammenhang mit der täglichen Arbeit der Landwirtschaftsbetriebe und allgemein mit der Verwaltung von Grundeigentum ergeben. Durch unsere regionale Verbundenheit und Spezialisierung, kommen unsere Mandantinnen und Mandanten vorwiegend aus den Bundesländern Sachsen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt aber auch aus Nordrhein-Westfalen und Bayern.
In unserer täglichen Arbeit mit den Landwirtschaftsbetrieben sowie Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern, haben wir uns in den letzten mehr als 20 Jahren, ein umfassendes Fachwissen darüber aufgebaut, wie Ihre besondere Problemlage zu verstehen ist, und wie wir diese in einer Zusammenarbeit lösen können. Zu unseren Spezialgebieten zählt seit vielen Jahren auch der Rechtsbereich rund um Erneuerbare Energien. Durch die besonderen Anforderungen und die stetigen Weiterentwicklungen in diesem Bereich, haben wir uns für unsere Mandanten in einer Vielzahl an Verfahren eingesetzt und damit ein umfassendes Fachwissen aufgebaut. Jedes Verfahren ist anders, daher melden Sie sich gern bei uns und wir finden für Sie die passende individuelle Lösung.
Sie erhalten bei einer Mandatsübernahme durch uns, die volle Kostentransparenz. Dabei machen wir die Beratung von der Unterzeichnung einer Honorarvereinbarung und der Übersendung eines entsprechenden Honorarvorschusses, mindestens in Höhe der mit der Rechtsschutzversicherung vereinbarten Selbstbeteiligung, abhängig.
Gern beraten wir Sie persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz. Im Zuge dessen, benötigen wir von Ihnen vorab gut lesbare Kopien aller relevanter Daten und Dokumente. Diese können Sie uns per Post oder auch als E-Mail in PDF Form zukommen lassen. Für diese vertraulichen E-Mails, bieten wir eine zusätzlich Möglichkeit der Verschlüsselung an.
E-Mail: kontakt@annette-schaefer.de
Bitte wenden Sie sich für einen Beratungstermin an unser Sekretariat, um Ihnen zeitnah einen Termin nennen zu können.
Telefon: 037322 528568
Jetzt individuelle Erstberatung vereinbaren
Postanschrift:
Rechtsanwältin Annette Schäfer
An der Zugspitze 1
09618 Brand-Erbisdorf
Das Büro in Brand-Erbisdorf befindet sich auf dem Gelände der Brander Landtechnik Vertriebsgesellschaft mbH
Individuelle Beratung nach Ihrer Ausgangssituation
Gern beraten wir Sie persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz. Im Zuge dessen, benötigen wir von Ihnen vorab gut lesbare Kopien aller relevanter Daten und Dokumente. Diese können Sie uns per Post oder auch als E-Mail in PDF Form zukommen lassen. Für diese vertraulichen E-Mails, bieten wir eine zusätzlich Möglichkeit der Verschlüsselung an.
E-Mail: kontakt@annette-schaefer.de
Bitte wenden Sie sich für einen Beratungstermin an unser Sekretariat, um Ihnen zeitnah einen Termin nennen zu können.
Telefon: 037322 528568
Jetzt individuelle Erstberatung vereinbaren
Postanschrift:
Rechtsanwältin Annette Schäfer
An der Zugspitze 1
09618 Brand-Erbisdorf
Das Büro in Brand-Erbisdorf befindet sich auf dem Gelände der Brander Landtechnik Vertriebsgesellschaft mbH
Forstrecht und Wasserrecht


Forstbetriebe schätzen unsere Expertise im Bereich der Abwehr überzogener Forderungen an die Verkehrssicherungspflicht. Auch die behördlichen Anordnungen bei einem Borkenkäferbefall sind Gegenstand unserer Tätigkeit für Sie.
Einen umfassenden Einblick und weitere Informationen finden Sie auf unserer Unterseite Forst- und Wasserrecht
Agrarrecht und Verwaltungsrecht


Die Flurbereinigung führt häufig für Landwirtschaftsbetriebe und Grundeigentümer zu unwirtschaftlichen Ergebnissen. Das erfolgreiche Vorgehen gegen den Flurbereinigungsbeschluss gelingt nur ganz wenigen Rechtsanwaltskanzleien, uns ist dies zuletzt im Jahr 2024 gelungen. Weitere Informationen.
Mandantinnen und Mandanten, die im Fall der Inanspruchnahme von Landwirtschaftsfläche für den Straßenbau hinsichtlich ihrer Interessen gehört werden wollen, benötigen bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt des Planfeststellungsverfahrens anwaltliche Beratung.
Die Haltung von Nutztieren ist manchmal Gegenstand einer Überprüfung durch das Veterinäramt. Gegen tierschutzrechtliche Auflagen ist die Fachanwaltskanzlei Annette Schäfer bereits in vielen Fällen erfolgreich vorgegangen. Weitere Informationen.
Gegen die Rückforderung von bewilligten landwirtschaftlichen Direktzahlungen ist wegen der besonderen Qualifikation der Kanzlei im Verwaltungsrecht in vielen Fällen bereits erfolgreich vorgegangen werden.
Einen umfangreichen Einblick und weitere Informationen finden Sie auf unserer Unterseite Agrar- und Verwaltungsrecht
Erneuerbare Energien und Landpachtrecht


Im Landpachtrecht erstellen wir auf Ihren individuellen Bedarf zugeschnittene Landpachtverträge. Auf der anderen Seite begleiten wir die Beendigung von Landpachtverträgen mit unserer langjährigen Fachexpertise.
Wir prüfen für Sie die umfangreichen Projektverträge bei der geplanten Errichtung von Windkraftanlagen und Photovoltaikanlagen.
Die Fachanwaltskanzlei Annette Schäfer hat diesbezüglich bereits eine Vielzahl von Projektverträgen geprüft. Der dadurch erlangte Marktüberblick über die Projektfirmen bietet der Mandantschaft der Kanzlei einen erheblichen wirtschaftlichen Vorteil. Zudem beraten wir Sie in der Nachverhandlung zu den teilweise sehr nachteiligen juristischen Fallstricken dieser Projektverträge.
Einen umfassenden Einblick und weitere Informationen finden Sie auf unserer Unterseite Erneuerbare Energien und Landpachtrecht
Tätigkeitsschwerpunkte
Landpachtrecht, Verwaltungsrecht, landwirtschaftliche Direktzahlungen landwirtschaftliche Sozialversicherung, agrarspezifische Verträge, Flurbereinigung, Forstrecht, Tierschutzrecht, Agrarumweltrecht, Agrarbeihilfenrecht, Jagdrecht, Weinrecht, Anlagengenehmigung, landwirtschaftliches Wegerecht, Erbrecht für Landwirte, Hofnachfolge, Tierhalterhaftung, gesellschaftsrechtliche Fragen landwirtschaftlicher Betriebe, landwirtschaftliches Nachbarrecht, Geltendmachung von Ansprüchen im Rahmen von Planfeststellungsverfahren in Bezug auf Straßenbau und Verlegung von Gasleitungen, Windkraftanlagen