Rechtsanwaltskanzlei Schäfer
Fachanwaltskanzlei für Agrarrecht
Wir schlagen für Sie eine Schneise in den Rechtsdschungel

Die Inhaberin der Rechtsanwaltskanzlei Schäfer, Rechtsanwältin Annette Schäfer, ist Fachanwältin für Agrarrecht. Zusätzlich hat sie im Jahr 2023 erfolgreich an dem Fachanwaltslehrgang zum Erwerb des Titels der Fachanwältin für Verwaltungsrecht teilgenommen. Sie ist bereits wiederholt zum Mitglied des Fachanwaltsausschusses für Agrarrecht der Rechtsanwaltskammer Sachsen bestellt worden, zuletzt seit dem 14.04.2021.
Unsere Kanzlei mit Sitz in Brand-Erbisdorf bei Freiberg/Sachsen, bearbeitet als eine der wenigen Rechtsanwaltskanzleien in Deutschland spezialisiert Rechtsprobleme, die sich im Zusammenhang mit der täglichen Arbeit der Landwirtschaftsbetriebe und allgemein mit der Verwaltung von Grundeigentum ergeben. Dank moderner Technik sind wir folglich deutschlandweit für Sie tätig mit Schwerpunkt Sachsen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt.
Als Fachanwaltskanzlei für Agrarrecht beraten wir nicht nur Landwirtschaftsbetriebe, sondern vor allem auch Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern. Dadurch haben wir uns in den letzten mehr als 20 Jahren ein umfassendes Fachwissen darüber aufgebaut, wie Ihre besondere Problemlage zu verstehen ist und wie wir diese in einer Zusammenarbeit lösen können. Darüber hinaus zählt der Rechtsbereich rund um Erneuerbare Energien seit vielen Jahren zu unseren Spezialgebieten. Durch die besonderen Anforderungen und die stetigen Weiterentwicklungen in diesem Bereich, haben wir uns für unsere Mandanten in einer Vielzahl an Verfahren eingesetzt und uns so ein umfassendes Fachwissen aufgebaut. Jedes Verfahren ist anders, daher melden Sie sich gern bei uns und wir finden für Sie die passende individuelle Lösung.
Individuelle Beratung nach Ihrer Ausgangssituation
Gern beraten wir Sie persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz. Im Zuge dessen benötigen wir von Ihnen vorab gut lesbare Kopien aller relevanter Daten und Dokumente, welche Sie uns per Post oder per E-Mail in PDF-Form zukommen lassen können. Für diese vertraulichen E-Mails bieten wir eine zusätzlich Möglichkeit der Verschlüsselung an bzw. eine Cloud-Lösung zum Versand größerer Datenmengen.
E-Mail: kontakt@annette-schaefer.de
Bitte wenden Sie sich für einen Beratungstermin an unser Sekretariat, um Ihnen zeitnah einen Termin nennen zu können.
Telefon: 037322 528568
Jetzt individuelle Erstberatung vereinbaren
Postanschrift:
Rechtsanwältin Annette Schäfer
Fachanwältin für Agrrarrecht
An der Zugspitze 1
09618 Brand-Erbisdorf
Das Büro in Brand-Erbisdorf befindet sich auf dem Gelände der Brander Landtechnik Vertriebsgesellschaft mbH
Forstrecht und Wasserrecht

Forstbetriebe schätzen unsere Expertise im Bereich der Abwehr überzogener Forderungen an die Verkehrssicherungspflicht sowie bei behördlichen Anordnungen bei einem Borkenkäferbefall.
Das Wasserrecht spielt für Landwirtschaftsbetriebe und Grundeigentümer eine immer größere Rolle. Beispielsweise konnte gegen die rechtswidrige Abführung von Niederschlagswasser in dafür ungeeignete landwirtschaftliche Meliorationsanlagen bereits erfolgreich vorgegangen werden. Ferner erfolgt die Durchsetzung von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Landwirtschaftsflächen als Überschwemmungsgebiet. Als Fachanwaltskanzlei für Agrarrecht prüfen wir mögliche Ansprüche der von Überschwemmungen Betroffenen und setzen diese für Sie durch.
Einen umfassenden Einblick und weitere Informationen finden Sie auf unserer Unterseite Forst- und Wasserrecht
Agrarrecht und Verwaltungsrecht

Die Flurbereinigung führt häufig für Landwirtschaftsbetriebe und Grundeigentümer zu unwirtschaftlichen Ergebnissen. Das erfolgreiche Vorgehen gegen den Flurbereinigungsbeschluss gelingt nur ganz wenigen Rechtsanwaltskanzleien, uns ist dies zuletzt im Jahr 2024 gelungen. Weitere Informationen.
Mandantinnen und Mandanten, die im Fall der Inanspruchnahme von Landwirtschaftsfläche für den Straßenbau hinsichtlich ihrer Interessen gehört werden wollen, benötigen bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt des Planfeststellungsverfahrens anwaltliche Beratung.
Die Haltung von Nutztieren ist manchmal Gegenstand einer Überprüfung durch das Veterinäramt. Gegen tierschutzrechtliche Auflagen sind wir als Fachanwaltskanzlei für Agrarrecht bereits in vielen Fällen erfolgreich vorgegangen. Weitere Informationen.
Weiterhin ist gegen die Rückforderung von bewilligten landwirtschaftlichen Direktzahlungen wegen der besonderen Qualifikation der Kanzlei im Verwaltungsrecht in vielen Fällen bereits erfolgreich vorgegangen worden.
Einen umfangreichen Einblick und weitere Informationen finden Sie auf unserer Unterseite Agrar- und Verwaltungsrecht
Erneuerbare Energien und Landpachtrecht

Im Landpachtrecht erstellen wir auf Ihren individuellen Bedarf zugeschnittene Landpachtverträge oder begleiten die Beendigung von Landpachtverträgen mit unserer langjährigen Fachexpertise.
Darüber hinaus prüfen wir für Sie die umfangreichen Projektverträge bei der geplanten Errichtung von Windkraftanlagen und Photovoltaikanlagen.
Als Fachanwaltskanzlei für Agrarrecht haben wir diesbezüglich bereits eine Vielzahl von Projektverträgen geprüft. Der dadurch erlangte Marktüberblick über die Projektfirmen bietet der Mandantschaft der Kanzlei einen erheblichen wirtschaftlichen Vorteil. Ebenso beraten wir Sie in der Nachverhandlung zu den teilweise sehr nachteiligen juristischen Fallstricken dieser Projektverträge.
Einen umfassenden Einblick und weitere Informationen finden Sie auf unserer Unterseite Erneuerbare Energien und Landpachtrecht
Tätigkeitsschwerpunkte
Landpachtrecht, Verwaltungsrecht, landwirtschaftliche Direktzahlungen landwirtschaftliche Sozialversicherung, agrarspezifische Verträge, Flurbereinigung, Forstrecht, Tierschutzrecht, Agrarumweltrecht, Agrarbeihilfenrecht, Jagdrecht, Weinrecht, Anlagengenehmigung, landwirtschaftliches Wegerecht, Erbrecht für Landwirte, Hofnachfolge, Tierhalterhaftung, gesellschaftsrechtliche Fragen landwirtschaftlicher Betriebe, landwirtschaftliches Nachbarrecht, Geltendmachung von Ansprüchen im Rahmen von Planfeststellungsverfahren in Bezug auf Straßenbau und Verlegung von Gasleitungen, Windkraftanlagen