Der Anspruch auf Erhalt der landwirtschaftlichen Direktzahlungen bei Überschwemmungsereignissen oder Dürreperioden

Aufgrund einer langanhaltenden Dürreperiode geht die Saat der Zwischenfrucht nicht auf. Dies hat zur Folge, dass der im Rahmen der GLÖZ 7 vorgesehene Fruchtwechsel durch Anbau einer Zwischenfrucht nicht eingehalten wird. Dann entfallen grundsätzlich für die betreffende Feldfläche die landwirtschaftlichen Direktzahlungen.

Dies ist nur ein Beispiel dafür, wie unvorhersehbare Wetterereignisse die Einhaltung bürokratischer Auflagen unmöglich machen und zur Sanktionierung sowie dem Verlust der GAP-Prämie führen können. Dabei kann wegen höherer Gewalt eine andere Wertung zu treffen sein.

Prüfung durch nationale Behörden

Bei einem schweren Wetterereignis, das ein großes und genau abgrenzbares Gebiet erheblich in Mitleidenschaft zieht, kann der betreffende Mitgliedstaat das Gebiet als Katastrophengebiet ausweisen. Dadurch werden den betroffenen Landwirtschaftsbetrieben die Direktzahlungen trotz Nichteinhaltung der Konditionalität nach dem GAP-Konditionalitätengesetz gewährt.

Nach Erwägungsgrund 6 der Verordnung (EU) 2021/2126 sollen die zuständigen nationalen Behörden auf Einzelfallbasis auf der Grundlage entsprechender Nachweise über Fälle höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände entscheiden. Das wird regelmäßig nur der Fall sein, wenn es sich um Ereignisse handelt, von denen große und genau abgrenzbare Gebiete betroffen sind.

Für den Erhalt einer zuverlässigen Entscheidungsgrundlage kann es dafür erforderlich sein, betriebsspezifische Faktoren zu ermitteln:

  • die Bodenart im Hinblick auf die jeweilige Wasserrückhaltefähigkeit
  • die Hangneigung wegen der Abfließgeschwindigkeit
  • die Art der angebauten Kulturen.

 

Finden diese Untersuchungen von Seiten der zuständigen Behörden nicht statt, entstehen ermessensfehlerhafte Entscheidungen, die gerichtlich angegriffen werden können. Vielfach beschränkt sich die Untersuchungstiefe auf das fotographische Festhalten der betreffenden Landwirtschaftsfläche mit Weitwinkeleinstellung.

Erhalt landwirtschaftlicher Direktzahlungen nach Extremwetterereignissen

Bildquelle: KI-generiert (Google Gemini)

Anerkannte Fälle höherer Gewalt

Einige Bestimmungen des Agrarrechts der Union beziehen sich auf mögliche Fälle höherer Gewalt und außergewöhnlicher Umstände, die von den zuständigen nationalen Behörden anerkannt werden müssen. Hierzu zählt beispielsweise die Auflistung in Artikel 3 der Verordnung (EU) 2021/2116. Darin wird explizit genannt: „a) eine schwere Naturkatastrophe oder ein schweres Wetterereignis, die bzw. das den Betrieb erheblich in Mitleidenschaft zieht“

In diesen Fällen findet eine Sanktionierung nach den Artikeln 59 und 84 der Verordnung (EU) 2021/2116 nicht statt. Die Liste des Artikel 3 der Verordnung ist nicht erschöpfend. Es sind lediglich Beispiele, welche die Gemeinsamkeit haben, dass es sich um unvorhersehbare Ereignisse objektiver, nicht wirtschaftlicher Natur handelt.

Schnelles Handeln erforderlich

Auf Bundesebene werden diese EU-Vorgaben durch das GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetzes (GAPInVeKoSG) umgesetzt.

Besonders wichtig für Sie als Betriebsleiter: Wollen Sie einen Fall von höherer Gewalt melden, müssen Sie schnell handeln. Nach § 14 Abs. 4 GAPInVeKoSG haben Sie dafür lediglich fünfzehn Werktage Zeit. Diese kurze Frist beginnt in dem Moment, in dem Sie oder eine bevollmächtigte Person dazu in der Lage sind, die Meldung vorzunehmen. Ein Versäumen der Frist kann zum Verfall des Anspruchs auf die Ausnahmeregelung führen.

Fazit

Wie sich aus dem Beitrag ergibt, führt das wetterbedingte Nichterreichen von Bewirtschaftungszielen nicht zwangsläufig zum Verlust der Direktzahlungen. Während bei großflächigen Katastrophen eine pauschale Anerkennung durch den Mitgliedstaat erfolgen kann, schützt der Einwand der „höheren Gewalt“ Landwirte auch in weniger offensichtlichen Fällen vor Sanktionen. Bei punktuell auftretenden Überschwemmungen und Dürreperioden ist dagegen eine spezifische Prüfung erforderlich, ob es sich um einen Fall höherer Gewalt handelt. Entscheidend ist hierbei die fundierte Nachweisführung gegenüber den Behörden. Gern unterstützen wir Sie dabei, Ihre GAP-Zahlungen zu erhalten.