Die Inanspruchnahme von Landwirtschaftsflächen für die Wiedervernässung von Mooren
Wiedervernässung von Mooren: Zwischen Freiwilligkeit und staatlichem Zwang Die Erdoberfläche besteht zu 3 % aus Mooren, die aber 30 % des CO² binden. Aus diesem
Wiedervernässung von Mooren: Zwischen Freiwilligkeit und staatlichem Zwang Die Erdoberfläche besteht zu 3 % aus Mooren, die aber 30 % des CO² binden. Aus diesem
Grundwasser ist ein kostbares, rechtlich streng geschütztes Gut. Ob für den landwirtschaftlichen Betrieb oder die Gartenbewässerung – wer einen Brunnen nutzen möchte, muss sich im
Hochwasser ist längst kein Ausnahmeereignis mehr – auch in Deutschland nehmen Intensität und Häufigkeit spürbar zu. Damit rückt eine zentrale Frage stärker in den Fokus:
Steigende Temperaturen und ausbleibende Niederschläge machen die Bewässerung in der Landwirtschaft längst nicht mehr nur zu einem Thema für Extremjahre, sondern zu einer dauerhaften Notwendigkeit
Wenn der Keller unter Wasser steht oder das Grundstück überflutet wird, stellt sich oft die Frage nach der Haftung der öffentlichen Hand. Im Zusammenhang mit
Aufgrund einer langanhaltenden Dürreperiode geht die Saat der Zwischenfrucht nicht auf. Dies hat zur Folge, dass der im Rahmen der GLÖZ 7 vorgesehene Fruchtwechsel durch
Starkregenereignisse und katastrophale Hochwasser nehmen zu und hinterlassen oft verheerende Schäden an Privateigentum und landwirtschaftlichen Betrieben. Wenn Kanalsysteme überlastet sind oder Warnungen die Bürger zu
Befindet sich das landwirtschaftlich genutzte Grundstück in einer Hanglage, kann es bei Starkregen zu erosionsbedingten Schlammlawinen für die Unterlieger kommen. Dies gilt insbesondere bei der
Nach dem Straßenbau steht das Wasser auf dem Schlag: Was im Planfeststellungsverfahren als sicher galt, entpuppt sich bei Starkregen oft als existenzbedrohend für landwirtschaftliche Flächen.
1. § 246d Abs. 4 BauGB Der Gesetzgeber hat durch die Einführung des § 246d Abs. 4 BauGB die bauplanungsrechtlichen Anforderungen für die Errichtung von