Der Anspruch auf Erhalt der landwirtschaftlichen Direktzahlungen bei Überschwemmungsereignissen oder Dürreperioden
Aufgrund einer langanhaltenden Dürreperiode geht die Saat der Zwischenfrucht nicht auf. Dies hat zur Folge, dass der im Rahmen der GLÖZ 7 vorgesehene Fruchtwechsel durch