Agrarrecht - qualifizierte Beratung aus einer Hand

Unsere Beratung im Agrarrecht ist sehr vielschichtig und erfolgt in enger Zusammenarbeit mit Fachanwälten der jeweils angrenzenden Rechtsgebiete, z.B. dem Verwaltungsrecht, Gesellschaftsrecht oder dem Strafrecht, Ihrem Steuerberater sowie landwirtschaftlichen Gutachtern aus einer Hand.

  • Wir beraten Sie in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater hinsichtlich einer geplanten Übergabe oder Verpachtung Ihres Betriebes unter Berücksichtigung der Alterssicherung für Landwirte, einer Regelung des Altenteils und finden für Sie in steuerrechtlicher, gesellschaftsrechtlicher und erbrechtlicher Hinsicht eine gute Lösung.
  • Sie haben einen Rückforderungsbescheid hinsichtlich der an Sie ausbezahlten Betriebsprämie wegen Cross-Compliance Verstößen erhalten. Wir legen für Sie Widerspruch ein.
  • Sie möchten eine Vermarktungsgemeinschaft gründen. Wir erstellen den Gesellschaftsvertrag in Zusammenarbeit mit dem Notar und Ihrem Steuerberater und geben Ihnen in Zusammenarbeit mit der örtlichen Wirtschaftsförderung einen ersten Überblick über in Frage kommende Fördermittel.
  • Ein Windkraftanlagenbetreiber unterbreitet Ihnen ein Vertragsangebot zur Nutzung Ihrer landwirtschaftlichen Flächen. Wir prüfen das Vertragsangebot im Hinblick auf die Vergütungshöhe, die Rückbauverpflichtung und weiterer erheblicher Vertragsmodalitäten.
  • Wir machen Ihre Ansprüche im Zusammenhang mit Wegerechten geltend.

Unsere Beratung ...

  • Der Pachtvertrag für die von Ihnen gepachteten Flächen endet. Wir beraten Sie zu der Abwicklung auch hinsichtlich des Aufwuchses, der Zahlungsansprüche und der Grenzsteine und machen eventuelle Schadensersatzansprüche geltend.
  • Der Pachtvertrag für die von Ihnen gepachteten Flächen endet. Wir beraten Sie zu der Abwicklung auch hinsichtlich des Aufwuchses, der Zahlungsansprüche und der Grenzsteine und machen eventuelle Schadensersatzansprüche geltend.
  • Für ihre Landflächen wird ein Bebauungsplan aufgestellt, der Sie in der landwirtschaftlichen Nutzung ihrer Flächen durch heranrückende Wohnbebauung stark einschränkt. Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung Ihrer Interessen.
  • Sie erhalten einen Bußgeldbescheid wegen Verstoßes gegen das Wasserhaushaltsgesetz auferlegt. Wir fechten den Bußgeldbescheid für Sie an.
  • Die Ihnen gehörenden Grundstücke unterliegen einem Bodenordnungsverfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz. Sie möchten den Moratoriumszins geltend machen.

... praxisnah und verständlich, ...

  • Wir vertreten Sie bei Schadensersatzansprüchen aufgrund mangelhafter Futtermittellieferungen.
  • Sie erhalten einen Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit wegen Verstoßes gegen die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, die Viehverkehrsverordnung, das Tierschutzgesetz oder das Tierseuchengesetz. Wir fechten den Bußgeldbescheid für Sie an und machen gegebenenfalls Rechtsmittel gegen das tierschutzrechtliche Haltungsverbot geltend.
  • Sie werden strafrechtlich wegen Gewässerverunreinigung oder dem unerlaubten Umgang mit Abfällen in Anspruch genommen. Wir verteidigen Sie.
  • Wir beraten Sie zu betriebsbezogenen Forderungen der Berufsgenossenschaft oder der unteren Wasserbehörde beispielsweise hinsichtlich der Lagerung wassergefährdender Stoffe.

... die Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen ...

  • Sie möchten Landflächen kaufen. Wir beraten Sie zu dem Umgang mit den Behörden hinsichtlich der Regelungen des Grundstücksverkehrsgesetzes (GrdStVG) und des Reichssiedlungsgesetzes (RSG).
  • Sie haben Flächen nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) von der BVVG gekauft und wir beraten Sie, ob Sie beispielsweise auf der Grundlage einer Kaufpreisanpassungsklausel einen Anspruch auf Kaufpreisanpassung haben und machen diesen ggf. für Sie klageweise geltend.
  • Ein langfristig abgeschlossener Landpachtvertrag soll vorzeitig beendet werden. Wir beraten Sie zu den rechtlichen Möglichkeiten.
  • Über Ihr Flurstück wird eine Gasleitung verlegt. Dabei wird die Drainierung zerstört. Wir machen Ihre Ansprüche geltend.
  • Wir beraten Sie zu den Anforderungen an einen Antrag nach § 16 BImSchG auf Erteilung einer Genehmigung zur wesentlichen Änderung einer Anlage durch Aufstockung.

... erfolgreich.

  • Sie befürchten, nach Ausscheiden aus der Leitung des Agrarbetriebs mit Rückforderungsansprüchen hinsichtlich der an den Betrieb ausgezahlten Fördermittel konfrontiert zu werden. Wir beraten Sie zu dem Nachhaftungsumfang und der möglichen Rückdeckung durch eine Versicherung.
  • Wir beraten Sie zu der Auseinandersetzung einer landwirtschaftlichen Erbengemeinschaft in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater.
  • Wir vertreten Ihre Interessen bei drohender Enteignung von landwirtschaftlichen Flächen auf der Grundlage eines Planfeststellungsverfahrens oder einer Plangenehmigung.
  • Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung von Wildschäden gegenüber der Jagdgenossenschaft.
  • Wir machen Ihre Ansprüche bei Besitzstörung von Acker- und Grünlandflächen geltend.
  • Wir machen für Sie Gewährleistungsansprüche aus Kaufverträgen über landwirtschaftliche Maschinen geltend.