Die Schadensersatzansprüche aus Amtshaftung bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht gemäß §§ 839 Abs. 1 Satz 1, 823 Abs. 1 BGB i. V. m. Art. 34 Satz 1 GG
Starkregenereignisse und katastrophale Hochwasser nehmen zu und hinterlassen oft verheerende Schäden an Privateigentum und landwirtschaftlichen Betrieben. Wenn Kanalsysteme überlastet sind oder Warnungen die Bürger zu