Der Anspruch auf nachträgliche Schutzvorkehrungen und der Anspruch auf angemessene Entschädigung in Geld gem. § 75 Abs. 2 S. 2 und 4 VwVfG i. V. m. den Landesstraßengesetzen
Nach dem Straßenbau steht das Wasser auf dem Schlag: Was im Planfeststellungsverfahren als sicher galt, entpuppt sich bei Starkregen oft als existenzbedrohend für landwirtschaftliche Flächen.