Der Schadensersatzanspruch nach §§ 823 Abs. 2 BGB, 37 WHG im Zusammenhang mit dem Ablauf wild abfließenden Wassers
Befindet sich das landwirtschaftlich genutzte Grundstück in einer Hanglage, kann es bei Starkregen zu erosionsbedingten Schlammlawinen für die Unterlieger kommen. Dies gilt insbesondere bei der