Waldbesitz galt lange Zeit als generationsübergreifende Investition und „grünes Sparbuch“. Doch heutzutage ist er durch gesetzliche Anforderungen und klimatische Veränderungen mit erheblichen Herausforderungen verbunden. Beispiele hierfür sind § 8 des Pflanzenschutzgesetzes und § 4 der Sächsischen Pflanzenschutzverordnung, auf deren Grundlage am 8. Februar 2022 die Allgemeinverfügung zur Erfassung und Bekämpfung von holz- und rindenbrütenden Schaderregern (Nadelholzborkenkäfer) im Privat- und Körperschaftswald für den Erzgebirgskreis erlassen worden ist. Eine vergleichbare Verfügung existiert für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Ein Verstoß gegen die umfangreichen Bekämpfungspflichten ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 68 Abs. 1 Nr. 3. PflSchG und kann mit einer Geldbuße von bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.
Ein weiterer Kostenfaktor ist die Wiederaufforstungspflicht nach § 20 des Sächsischen Waldgesetzes. Diese greift, wenn durch Stürme, Brände oder den Befall durch Schaderreger große Flächen gerodet werden müssen. Dies kann Sie als Waldbesitzer, insbesondere in wirtschaftlich sensiblen Zeiten, vor erhebliche finanzielle Belastungen stellen.
Ein weiteres Thema in der Kanzlei ist die Verkehrssicherungspflicht des Waldbesitzers. Wenn beispielsweise Bestandsbauten den Mindestabstand von 30 m (§ 25 Abs. 3 Sächsisches Waldgesetz) zu der Waldfläche nicht einhalten, entsteht Streit über die Frage, wer für Wurfholz haftet und wer für die Kosten der Baumpflege aufkommen muss. Solche und weitere Fragen klären wir mit Ihnen im Rahmen einer umfassenden rechtlichen Beratung in unserer Kanzlei, sodass Sie bestens für alle Fälle vorbereitet sind.
Die zunehmenden klimatischen Extreme wie Starkregen und Dürre verursachen enorme Schäden in Landwirtschaft und Forstwirtschaft. Nicht immer muss der Betroffene sie als höhere Gewalt hinnehmen. Wenn keine Versicherung für den Schaden aufkommt, lohnt es sich, die Angelegenheit anwaltlich prüfen zu lassen.
Die Fachanwältin für Agrarrecht, Frau Annette Schäfer, bietet zwei Vorträge über den DAI Deutsches Anwaltsinstitut e.V. an, und zwar
Zuletzt referierte Sie im Februar 2025 bei der rak.seminare GmbH zur Wasserregulierung bei Landwirtschaftsbetrieben.
Unsere Kanzlei versteht Ihre spezifischen Herausforderungen als Waldbesitzer und Landwirt.
Die Kombination aus forstrechtlicher Expertise und tiefem Verständnis für regionale Besonderheiten ermöglicht es uns, individuelle Lösungen anzubieten.
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