Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.07.2025, Az. 10 U 165/24

Kein Rücktritt bei Batteriespeicher: Sicherheitsupdates sind kein Mangel

Darf ein Hersteller die Kapazität eines Solarspeichers per Software-Update drosseln, um die Produktsicherheit zu gewährleisten? Ja, entschied das Gericht und gab der Berufung des Verkäufers statt. Ein Rücktritt vom Vertrag ist in solchen Fällen nicht gerechtfertigt, wenn der Batteriespeicher in seiner Funktion dadurch nicht grundlegend beeinträchtigt wird und die Maßnahme verhältnismäßig ist. Das Urteil zeigt zudem deutlich, an welchen hohen Hürden die Beweislast für Käufer bei technischen Drosselungen scheitern kann.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten und der Streithelferin wird das am 20.11.2024 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve – Einzelrichterin – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen einschließlich der Kosten der Streithelferin trägt die Klägerin.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die gegen sie gerichtete Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrags abzuwenden, wenn nicht die jeweils vollstreckende Partei zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.

Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher im Keller eines Eigenheims

Bildquelle: KI-generiert (Google Gemini)

Sachverhalt

Entscheidung des Gerichts

Die Berufung der Beklagten und der Streithelferin ist zulässig und auch in der Sache begründet.

I.

1.

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2.

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II.

III.