Neuerungen bei der Ausweisung von Planungsflächen für Windenergieanlagen
Landwirtschaftsbetriebe mit geeigneten Flächen können in Sachsen derzeit von einem besonderen Zeitfenster profitieren: Bis zum 31. Dezember 2027 können Gemeinden unter bestimmten Voraussetzungen eigene Windenergiegebiete