Die (außerordentliche) Kündigung von Landpachtverträgen
Dazu Vortrag am 17.06.2016, 9:30-11:30 Uhr, RA Schäfer, Dresden
Viele Landwirte überlegen gegenwärtig, die verpachteten Flächen wieder selbst zu bewirtschaften. Dazu sollen die häufig langfristig abgeschlossenen Pachtverträge möglichst fristlos gekündigt werden. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Ein Grund sind die steigenden Kaufpreise für Landflächen und die damit verbundenen Steigerungen der Pachtpreise für neu verpachtete Flächen. Altverträge weisen oft verhältnismäßig niedrige Pachtpreise aus. Eine angemessene Anpassung erscheint für den Verpächter nicht erreichbar. Soll der Betrieb des Verpächters wachsen, ist die Rückholung der im Eigentum stehenden Flächen kostengünstiger als die Hinzupachtung alternativer Flächen, deren Auswahl gegenwärtig auch sehr beschränkt ist.
Dieses Dilemma war Gegenstand einer Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten, die die Autorin vor den Landwirtschaftsgerichten Sachsens ausgefochten hat. Die sich daraus ergebenden Erkenntnisse sind Gegenstand des angebotenen Vortrags am 17.06.2016.