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September 2014

Lagerung von Flüssigdünger

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Die Lagerung von Heizöl, Diesel und Flüssigdünger nach der neuen Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) Stand: 02.06.2014

Bei Flüssigdünger handelt es sich meistens um eine Ammonnitrat-Harnstoff-Lösung (AHL), die in der Regel als schwach wassergefährdender Stoff in die Wassergefährdungsklasse (WGK) 1 eingestuft wird. Heizöl und Diesel werden in der Regel als deutlich wassergefährdend in die WGK 2 eingestuft. Damit sind bei der Lagerung dieser Flüssigkeiten das Wasserhaushaltsgesetz sowie die landesrechtlichen Vorschriften zu dem Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zu beachten. So gilt in Sachsen gegenwärtig die Sächsische Anlagenverordnung – SächsVAwS. Die landesrechtlichen Vorschriften sollen durch eine bundesweit einheitliche Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) abgelöst werden. Damit ist ungefähr Mitte 2015 zu rechnen.

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